Ihre Schadensersatzansprüche werden am Tag der Aufnahme geltend gemacht.
Sie sparen sich Arbeitsaufwand und Ärger und gehen sicher, dass Sie nicht nur das bekommen, was die gegnerische Versicherung Ihnen anbietet, sondern dass alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Unterstützung bei der Unfallregulierung mit der Versicherung
sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden und in strafrechtlichen Verfahren
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